Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf? Die klare Antwort mit Kostentabelle
Kurz vor dem Notartermin taucht bei fast jedem Verkäufer dieselbe Frage auf: Wer zahlt eigentlich den Notar, und muss ich als Verkäufer überhaupt etwas …
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Kurz vor dem Notartermin taucht bei fast jedem Verkäufer dieselbe Frage auf: Wer zahlt eigentlich den Notar, und muss ich als Verkäufer überhaupt etwas davon übernehmen? Die kurze Antwort ist eindeutig, die lange lohnt sich trotzdem, weil es Ausnahmen gibt, die im Kaufvertrag leicht übersehen werden. Dieser Beitrag klärt die Aufteilung mit einer Tabelle und zeigt, welche Kosten tatsächlich bei Ihnen als Verkäufer bleiben.
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Die klare Antwort: Käufer zahlt, Verkäufer meist nicht
In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Das liegt daran, dass er die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch beantragt und damit die Leistung veranlasst, für die der Notar tätig wird. Insgesamt liegen diese Kosten grob bei eineinhalb bis zwei Prozent des Kaufpreises. Als Verkäufer müssen Sie diesen Anteil normalerweise nicht übernehmen, es sei denn, der Kaufvertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor, was in der Praxis eher selten vorkommt (mehr zum Gesamtbild im Beitrag „Haus verkaufen: Kosten, Steuern und Ablauf ohne Überraschungen“).
Kostentabelle: Wer zahlt was
| Kostenposten | Wer zahlt üblicherweise |
|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | Käufer |
| Eintragung im Grundbuch | Käufer |
| Grunderwerbsteuer | Käufer |
| Löschung bestehender Grundschulden | Verkäufer |
| Maklerprovision (Anteil) | Käufer und Verkäufer, mindestens hälftig geteilt |
| Energieausweis | Verkäufer |
Diese Tabelle zeigt die übliche Praxis. Im Einzelfall kann der Kaufvertrag davon abweichen, deshalb lohnt sich vor der Unterschrift ein genauer Blick auf den Kostenabschnitt.
Ausnahmen, die Verkäufer betreffen
Auch wenn die Grundregel klar ist, gibt es Punkte, bei denen Verkäufer tatsächlich zahlen:
- Löschung eigener Grundschulden: Ist das Haus noch mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet, muss diese vor oder bei der Übergabe gelöscht werden. Diese Notarkosten trägt der Verkäufer, nicht der Käufer.
- Vollmachten und Nachträge auf Verkäuferseite: Wenn Sie zusätzliche notarielle Vollmachten benötigen, etwa weil Sie nicht persönlich zum Termin erscheinen können, fallen diese separaten Kosten bei Ihnen an.
- Individuelle Vertragsklauseln: In seltenen Fällen einigen sich beide Seiten frei darauf, Kosten anders zu verteilen als üblich, etwa als Zugeständnis in schwierigen Verhandlungen. Das ist rechtlich möglich, sollte aber schriftlich klar im Vertrag stehen.
Bei ungewöhnlichen Vertragskonstellationen, etwa mehreren Käufern, Erbengemeinschaften auf Verkäuferseite oder ausländischen Vertragspartnern, lohnt sich zusätzlich ein kurzes Gespräch mit einem Fachanwalt, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Was tun, wenn der Vertrag von der üblichen Aufteilung abweicht
Der Kaufvertrag wird vom Notar vorbereitet und Wochen vor dem Termin zugeschickt. Prüfen Sie den Kostenabschnitt gezielt, bevor Sie zum Termin gehen, denn nach der Beurkundung ist eine nachträgliche Änderung deutlich aufwändiger. Wer sich unsicher ist, ob eine Klausel marktüblich ist, kann sich vorab unverbindlich mit einem geprüften Makler austauschen, der die Vertragspraxis aus vielen Verkäufen kennt.
Häufige Fragen
Zahlt der Verkäufer irgendetwas beim Notartermin?
In der Regel nicht direkt, außer es geht um die Löschung eigener Grundschulden oder um zusätzliche Vollmachten, die nur der Verkäufer benötigt. Die Hauptkosten für Beurkundung und Grundbucheintragung trägt der Käufer.
Wie hoch sind die Notar- und Grundbuchkosten insgesamt?
Grob eineinhalb bis zwei Prozent des Kaufpreises, abhängig vom konkreten Leistungsumfang und der Komplexität des Kaufvertrags.
Kann man die Kostenverteilung im Vertrag ändern?
Grundsätzlich ja, beide Seiten können sich auf eine andere Aufteilung einigen. Das ist unüblich, aber rechtlich möglich, wenn es schriftlich im Vertrag festgehalten wird.
Wer zahlt den Notar, wenn ein Makler beteiligt ist?
Das ändert an der Notarkostenverteilung nichts. Der Makler und seine Provision sind ein separater Kostenpunkt, der unabhängig von Notar- und Grundbuchkosten mindestens hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
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