Kein Geld für die Erbschaftsteuer? Diese 5 Wege verhindern den Notverkauf.
Wer ein Haus erbt, aber die Erbschaftsteuer nicht sofort aufbringen kann, muss deshalb nicht überstürzt verkaufen. Das Finanzamt kennt dieses Problem und …
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Wer ein Haus erbt, aber die Erbschaftsteuer nicht sofort aufbringen kann, muss deshalb nicht überstürzt verkaufen. Das Finanzamt kennt dieses Problem und räumt in solchen Fällen Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten ein, außerdem gibt es mehrere Wege, die Steuer zu decken, ohne das Haus unter Zeitdruck aus der Hand zu geben. Entscheidend ist, das Finanzamt aktiv zu informieren, statt die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen und einen Mahnbescheid zu riskieren.
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Optionen 1 und 2: Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt
Die Erbschaftsteuer wird in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids fällig. Steckt das geerbte Vermögen überwiegend im Haus und fehlt Bargeld, kann eine Stundung beantragt werden, insbesondere wenn die Steuer nur durch einen Notverkauf der Immobilie aufzubringen wäre. Das Finanzamt prüft solche Anträge einzeln, eine automatische Verlängerung gibt es nicht, deshalb sollte der Antrag frühzeitig und mit Nachweisen zur eigenen Vermögenslage gestellt werden, etwa einer kurzen Aufstellung von Kontoständen, laufenden Einkünften und dem geschätzten Wert der Immobilie. Wo eine vollständige Stundung nicht bewilligt wird, akzeptieren viele Finanzämter zumindest eine Ratenzahlung, bei der die Steuerschuld über mehrere Monate abgetragen wird. Das verschafft wertvolle Zeit, um zum Beispiel einen geordneten Verkauf statt eines Notverkaufs vorzubereiten, oder um eine Erbengemeinschaft überhaupt erst handlungsfähig zu machen, falls das Haus mehreren Personen gehört und erst noch Einigkeit über das weitere Vorgehen hergestellt werden muss.
Zahl: Die Erbschaftsteuer wird in der Regel einen Monat nach Zugang des Steuerbescheids fällig.
Option 3: Freibeträge und andere Nachlasswerte zuerst ausschöpfen
Bevor überhaupt eine Zahlung ansteht, lohnt sich der Blick auf die Freibeträge. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner von 500.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Erst der Wert oberhalb dieser Grenze wird besteuert, bei kleineren und mittleren Nachlässen entfällt die Steuer dadurch häufig ganz oder teilweise. Wo tatsächlich eine Steuerlast bleibt, lässt sie sich oft aus anderem Nachlassvermögen decken, etwa aus Bankguthaben, Wertpapieren oder Lebensversicherungen des Erblassers, bevor überhaupt an die Immobilie gedacht werden muss. Ein vollständiger Überblick über den gesamten Nachlass, nicht nur über das Haus, ist deshalb der erste sinnvolle Schritt, bevor mit dem Finanzamt über Stundung oder Raten verhandelt wird, denn oft reicht das übrige Vermögen aus, um zumindest einen Teil der Steuer sofort zu begleichen und nur den Rest zu strecken.
Zahl: Bis zu 400.000 Euro Freibetrag für Kinder mindern die Steuerlast, bevor überhaupt eine Zahlung fällig wird.
Option 4: Beleihung oder Teilverkauf statt Komplettverkauf
Reicht das übrige Vermögen nicht aus, muss das Haus nicht zwingend komplett verkauft werden. Eine Beleihung, also ein Kredit mit dem Haus als Sicherheit, deckt oft die Steuerlast, ohne dass das Eigentum aufgegeben wird, und die laufende Rate lässt sich anhand von Mieteinnahmen oder eigenem Einkommen meist gut kalkulieren. Auch ein Teilverkauf wird in diesem Zusammenhang häufig als schnelle Alternative beworben, bei dem ein Anbieter einen Anteil der Immobilie übernimmt und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt verlangt. Bei genauerer Gegenrechnung zeigt sich allerdings regelmäßig, dass die laufenden Nutzungsentgelte und die Rückkaufkonditionen eines Teilverkaufs über die Jahre teurer werden als ein normaler Bankkredit mit vergleichbarer Summe, deshalb lohnt sich vor der Unterschrift immer eine ehrliche, vollständige Vergleichsrechnung zwischen beiden Modellen, nicht nur der Blick auf die kurzfristige Liquidität.
Option 5: Der geordnete Verkauf als letzter, aber solider Weg
Wenn keine der vorherigen Optionen ausreicht, bleibt der Verkauf der Immobilie. Der entscheidende Unterschied zum Notverkauf liegt allein im Zeitpunkt: Ein Verkauf mit realistischem Vermarktungszeitraum von einigen Monaten erzielt in aller Regel einen deutlich höheren Preis als ein Verkauf unter akutem Zeitdruck, bei dem Kaufinteressenten den Druck der Verkäuferseite spüren und entsprechend niedrig bieten. Genau deshalb lohnt es sich, den Verkauf frühzeitig vorzubereiten, sobald absehbar ist, dass die anderen Optionen nicht reichen (mehr dazu im Artikel zu Haus verkaufen: Kosten, Steuern und Ablauf ohne Überraschungen), statt erst zu handeln, wenn das Finanzamt bereits mahnt.
Fazit
Fehlendes Geld für die Erbschaftsteuer ist kein Grund, das Haus sofort und unter Wert zu verkaufen. Stundung, Ratenzahlung, andere Nachlasswerte oder eine Beleihung schaffen fast immer genug Zeit für eine geordnete Lösung. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder wenn mehrere Erben beteiligt sind, klärt ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht die beste Reihenfolge, bevor beim Finanzamt irgendetwas beantragt wird.
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